Allgemeine Geschäftsbedingungen MK Hydraulik GmbH & MK Hydraulik Ortenau GmbH

§1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen 
Sondervermögen im Sinne von §319 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, 
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§2a Preise und Zahlung

  * Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  * Die Zahlung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  * Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bzw. der Preis für Reparaturen sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Verzugszinsen 
    werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§3 überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auferteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns 
Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere 
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von §2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich 
an uns zurückzusenden.

§3a Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller/Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller/Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

  * Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Monatgezeit müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle 
    kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa 
    Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlungen, erfüllt hat.
  * Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.
  * Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, 
    höherer Gewalt oder Verzögerungen unsere Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung 
    nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  * Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom vertrag zurücktreten.

§5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.

§6 Mängelansprüche

  * Gewährleistungsrechte des Bestellers/Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten 
    ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware oder, wenn sich der Mangel erst später zeigt, 
    innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
  * Nach Ablauf der Mängelrügefrist werden wir frei von den Gewährleistungspflichten.
  * Solange wir unserer Verpflichtung auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder 
    Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt.
  * Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 
    Fehlgeschlagen ist die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Versuch.
  * Gewährleistungsrechte werden ausgeschlossen, für Fehler und Schäden, die infolge unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung, Reparatur von Dritter 
    nicht autorisierter Seite, natürlichem Verschleiß entstanden, nicht ordnungsgemäßer Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sind.

§7 Haftung

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:

  * Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen
  * Bei Personenschäden
  * Bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben
  * Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz

§8 Sonstiges

  * Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des 
    UN-Kaufrechts (CISG)
  * Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der 
    Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt.
  * Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  * Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt

  * Wir sind Mitglied bei der Creditreform
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MK Hydraulik GmbH

 

 

Stand 01.01.2022

 

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